Bürgerinitiative

"Zukunft Lubminer Heide" e.V.

www.lubminer-heide.de

13. INFOBRIEF

 

April 2003

 

 

Zukunft Lubminer Heide?!

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

einige Zeit ist seit dem Erscheinen des letzten Infobriefes vergangen und noch immer ist nichts endgültig entschieden. Aber die Zeichen, dass die Kritiken, Anmerkungen und Vorschläge unserer BI bis in die Kreise der Landesregierung M-V ernst genommen werden, mehren sich. So wurde der eiligst letztes Jahr am 22.7. zur Satzung beschlossene B-Plan Nr. 1 "Industrie- und Gewerbegebiet Lubminer Heide" in der vorliegenden Fassung Ende des Jahres 2002 vom zuständigen Ministerium nicht genehmigt. Mit der Folge, dass der bisherige Plan überarbeitet werden muss und demnächst eine weitere Auslegung erfolgt. Wir dürfen gespannt sein, ob die neue Fassung des B-Planes den Forderungen der BI und denen der vielen tausend Privatpersonen, die sich mit Stellungnahmen am Verfahren beteiligten, gerecht wird.

Es zeigt aber, dass der fast 3-jährige Einsatz der BI verhindert hat, dass ein Projekt mit katastrophalen Auswirkungen auf die Lubminer Heide, das Seebad und den Tourismus in Lubmin durchgesetzt wird. Viele Gespräche, Telefonate wurden geführt, Briefe und Infobriefe verfasst, mit dem Ziel, den für den B-Plan Verantwortlichen unsere Forderungen für den Erhalt des Lubminer Küstenwaldes und die Ansiedlung umweltfreundlicher Industrie auf dem KKW-Gelände zu verdeutlichen und die entsprechenden Argumente zu liefern. Mit Erfolg wie es scheint!

Ein dritter Punkt unseres Engagements ist die Förderung des Seebades Lubmin mit besonderem Augenmerk auf den Tourismus. Durch einen Beschluss der Gemeindevertretung vom 4.7.2002 droht dem nun Ort ein finanzielles Desaster. Es wurde beschlossen, dass die Gemeinde die Aufgabe eines Hafenbaus und –betriebs übernimmt. Zwar wurde diese Aufgabe auf den Zweckverband "Energie- und Technologiestandort Freesendorf" übertragen, jedoch ändert dies nichts an der tatsächlichen und insbesondere finanziellen Verantwortlichkeit Lubmins. Ein von der BI organisiertes Bürgerbegehren richtete sich dagegen (hierzu später). Von der Bevölkerung und der BI geäußerte Bedenken wegen der hohen finanziellen Risiken wurden als unproblematisch abgetan, es gäbe doch Fördermittel in Millionenhöhe. Nun stellt sich auf einer öffentlichen Sitzung des Zweckverbandes heraus und die Befürchtungen der BI bestätigen sich, dass sich der o.g. Zweckverband in erheblichen Finanzproblemen befindet. Grund sei die schrittweise Auszahlung der Fördermittel und die damit verbundene Notwendigkeit einer Vorfinanzierung. Dafür anfallende Zinsen sind von den Gemeinden selbst zu tragen. Sicher ein stolzer Betrag bei benötigten ca. 30 Millionen EURO. Ein weiterer Grund ist die derzeit noch fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung des Zweckverbandes. Dadurch hat der Zweckverband auch die Umsatzsteuer auf die Rechnungsbeträge zu zahlen, was offensichtlich nicht eingeplant war. Es verteuert sich das Gesamtvorhaben damit um 16%. Dass ein Zweckverband vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist wie bei Gemeinden absolut unüblich. Hierdurch würde die Tätigkeit des Zweckverbandes als eine gewerbliche eingestuft werden. Das hätte zwingend zur Folge, dass der Zweckverband später z.B. bei der Erhebung von Hafengebühren ebenfalls Umsatzsteuer vereinnahmen und abführen muss. Dies würde von vornherein eine Verteuerung der Leistungen bedeuten mit der Folge, dass der Standort Lubmin als Hafen unattraktiv ist.

Es scheint, als bewahrheiteten sich auch hier die Bedenken unserer BI. Vielleicht sollte dies ein Anlass sein, unsere Anregungen ernster denn je zu nehmen und statt gegen die BI zu arbeiten mit der BI Probleme zu erörtern und Lösungen zu finden.

Mit uns hat die Lubminer Heide eine Zukunft!

 

 

 

Die Gastrasse windet sich

 

Mehrheit für Trassenverlauf entlang dem Plattenweg / Freesendorfer Weg

Die Firma Concord Power will zur Versorgung ihres geplanten Kraftwerkes eine Erdgasleitung aus dem Berliner Raum nach Lubmin errichten und hat dazu ein Planfeststellungsverfahren beantragt. Im Lubminer Bereich sollte für diese Leitung am Westrand des vorgesehenen Industriegebietes neben dem KKW zusätzlich eine breite Schneise durch den Wald geschlagen werden. Begründet wurde dieser Trassenverlauf mit dem angeblich erforderlichen Sicherheitsabstand von 900 m zum Nasslager der EWN, in dem noch bis 2005 abgebrannte Brennstoffstäbe gelagert werden. Dass dieser Abstand mit der Westgrenze des Bebauungsgebietes zusammenfällt, ist sicherlich rein zufällig. Nach Angaben der Concord Power Lubmin ist die Variante Freesendorfer Weg machbar, man habe sich bei der Planung aber ausschließlich an den Vorgaben der EWN und Planungsträgern (Zweckverband) orientiert.

Wer liefert hier eigentlich wem die Argumente?

Kürzlich wurde nun eine neue alternative Variante des Trassenverlaufes vorgestellt, nach der die Leitung von der Landstraße L 262 zunächst östlich des sog. Plattenweges bis zum Klärwerk und dann entlang des Freesendorfer Weges bis zum Hafen verlaufen soll. Zur Gewährleistung der Sicherheit soll die 800 mm-Leitung in zwei 600 mm-Leitungen gesplittet werden.

Damit wurde ein Vorschlag der Bürgerinitiative aufgegriffen, mit dem sie sich weder gegen die Gaskraftwerke noch gegen eine tourismus- und umweltverträgliche Industrialisierung des KKW-Geländes wendet. Einziges Ziel ist die Erhaltung des Küstenwaldes im Interesse des Seebades Lubmin.

Die Abwägung beider Trassenvarianten erfolgt durch das Bergamt Stralsund.

In ihrer Stellungnahme an das Bergamt legt die BI dar, dass sie die Variante Plattenweg/Freesendorfer Weg für die günstigere hält, weil sie weitaus umweltverträglicher ist und auch weitgehend dem Raumordnungsprogramm für Vorpommern entspricht.

Bei der Anhörung von Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen zum Variantenvergleich durch das Bergamt wurde die Meinung der BI von fast allen Angehörten geteilt. Das Amt für Raumordnung, der Landkreis OVP, das Staatliche Umweltamt, das Landesforstamt, das Landesamt für Katastrophenschutz, der Naturschutzbund und private Einwender sprachen sich im Interesse der Erhaltung des Waldes für die Variante Plattenweg/Freesendorfer Weg aus. Besonders vom Landesforstamt wurde auf die negativen Folgen einer weiteren Zerschneidung des Waldes, wie Windbruch und Schädlingsbefall hingewiesen.

Sehr interessant war die Stellungnahme der Abt. Reaktorsicherheit des Umweltministeriums, nach der in Bezug auf den Sicherheitsabstand zum Nasslager die Variante Plattenweg/Freesendorfer Weg auch ohne Splittung der Gasleitung immer möglich war. Die sog. B-Plan Variante wird durch diese Abteilung nur wegen einer zusätzlichen, aber nicht unbedingt geforderten Risikominderung bevorzugt.

Gegen die Variante Plattenweg/Freesendorfer Weg sprachen sich erwartungsgemäß nur der Zweckverband und die EWN aus.

Durch das Bergamt Stralsund wurde eine objektive Abwägung aller vorgetragenen Stellungnahmen zugesichert.

Hoffen wir, dass es die sachlichen Argumente fast aller Angehörten akzeptiert und sich deren Meinung anschließt.

 

 

Drei Jahre Synergiepark Lubminer Heide in Pressestimmen

 

Amüsanter Rückblick auf Schlagzeilen oder BILD DIR DEINE MEINUNG

Über drei Jahre sind ins Land gegangen, seit Herr Rittscher, Geschäftsführer der EWN, im Februar 2000 im Hotel Seebrücke den Lubminer Bürgern seine Pläne über die Entwicklung des EWN-Standortes verkündete. Von zwei Gaskraftwerken der Unternehmen Vasa und Fortum, von einem holländischen Investor für ein drittes Gaskraftwerk, von der Ansiedlung eines Säge- und Pressspanplattenwerkes und von einer Müllverbrennungsanlage konnte man dort hören und in der OZ vom 4. Februar 2000 auch lesen. Nur über den Hafen fiel kein Wort.

Seitdem ist noch sehr viel geschrieben und sehr wenig realisiert worden.

Nur der Hafen, den es eigentlich gar nicht geben sollte, wird mit Hochdruck gebaut.

Beantragt und bis heute auch nur genehmigt als Sanierung, Verlegung und Erweiterung eines Abwasserkanals wird jetzt unverblümt von einem Hafen gesprochen und geschrieben.

"Am Bodden entsteht ein neuer Hafen. Im Oktober soll Lubminer Pier fertig sein" lautet eine Schlagzeile in der OZ von 4. Februar 2003.

Weiter heißt es in diesem Artikel "Über diesen Hafen können niedergelassene Firmen ihre Produkte aus- und Material einführen." Und etwas früher (25. Juli 2002) in einem anderen Artikel: "... gefördert wird nur ein öffentlicher und kein Betriebshafen."

Wir alle erinnern uns noch an die Worte von Bürgermeister Lietz:" Die Sanierung des Auslaufkanals läuft. Im Übrigen wundere er sich, wie immer wieder der Begriff Hafen in die Diskussion geworfen werden kann. Beim Ausbau gehe es einzig und allein um eine Schiffbarmachung des Auslaufkanals." (OZ vom 25. Nov. 2000)

Wie äußerte sich doch Manfred Meurer, Sprecher der EWN, im Wirtschaftsteil der OZ vom

15. Juli 2000? "Der in Lubmin geplante Hafen sei zweckgebunden und wolle keinesfalls den öffentlichen Markt bedienen. Zudem sei derzeit nicht an den Ausbau des Auslaufkanals zu einem Hafen gedacht. Erst wenn die Investoren und deren Wünsche bekannt seien, könne man den Auslaufkanal mit Kaimauern und der dafür erforderlichen Technik ausstatten."

Es wäre für die Leser sehr interessant, wenn Herr Meurer der OZ mitteilen würde, welche Investoren denn nun ab Oktober den Hafen so dringend benötigen.

Auch die Betreiber der benachbarten Häfen, die mehrfach in der OZ den Hafenneubau in Lubmin kritisierten und denen laut OZ vom 27. Februar 2003 rückläufiger Umsatz zu schaffen macht, würden sicherlich gerne hören, welche Schiffe außer dem Bundesgrenzschutz denn nun ab Oktober im Lubminer Hafen anlegen.

Sind es die Schiffe für den Holzkonzern Klausner, die hier ihre Fracht löschen werden?

"Verbund von Holzfirmen buhlt um Standort" (OZ vom 20. Sept. 2000 )

"Östereicher will Sägewerk in Lubmin bauen" (OZ vom 14./15. Okt. 2000)

 

"Holzkonzern Klausner fordert für Lubmin Bahn- und Hafenanbindung"

und "Sägewerk soll Anfang 2003 starten "(OZ vom 5. Dez. 2000)

 

"Sägewerk soll 2003 den Betrieb aufnehmen" (OZ vom 16./17. Juni 2001)

 

Diese und ähnliche Schlagzeilen waren in den Jahren 2000 und 2001 öfter in der Presse zu finden. .

 

 

 

 

"Großinvestor von Lubmin in Zugzwang. Grundstücksvergabe für Sägewerk offen"

So die letzte Meldung in der OZ vom 20. März 2002 .

Inzwischen ist es still geworden um den großen Holzinvestor.

War alles wieder nur ein "Holzweg"?

 

Wie steht es um die Gaskraftwerke und ihr Kühlwasser, für das der Kanal ja beantragt und genehmigt ist?

 

"HEW übernimmt Vasa Energy"

Der Hamburger Energiekonzern HEW gibt im April 2000 die Übernahme der Vasa Energy von der schwedischen Vattenfallgruppe bekannt und teilt mit, dass der Kraftwerksbau in Lubmin auf keinen Fall durch die HEW erfolgt, da das Unternehmen über genügend Kraftwerkskapazität verfügt. Die Vasa Kraftwerke GmbH & Co Lubmin wird deshalb aus dem Unternehmen ausgegliedert.

 

"Vasa rechnet im September 2001 mit Baubeginn. Gaskraftwerk soll bis 2003 ans Netz"

berichtet die OZ am 12. Juli 2000 und einen Tag später "Lubminer Investor gibt Gas. Concord Power übernimmt Kraftwerksprojekt von Vasa Energy"

 

 

 

 

 

"In der zweiten Jahreshälfte 2001 soll Baustart sein, zwei Jahre später soll das Werk bereits ans Netz gehen" sagt der Concord Geschäftsführer Aly und Herr Rittscher "ist auch davon überzeugt, dass das zweite Kraftwerksprojekt der Fortum GmbH realisiert werde."

Am 7./8. April 2001 müssen wir allerdings lesen "Fortum legt Bau eines Gaskraftwerkes in Lubmin auf Eis. Es gäbe derzeit keine Aussicht, das Kraftwerk wirtschaftlich zu betreiben, begründete der für Deutschland zuständige Geschäftsführer den Rückzug."

Aber schon naht die Rettung. "EnBW plant in Lubmin Großkraftwerk" (OZ, 23./24.6.2001) – so lautet die neue Freudenbotschaft. Schade nur,

 

dass auch EnBW offensichtlich an der Wirtschaftlichkeit der Investition zweifelt.

 

"Zweites Kraftwerk für Lubmin fraglich. Möglicher Investor prüft nochmals." Da man bei der Beantragung von einer zehnjährigen Steuerbefreiung ausging, die EU-Kommission aber nur fünf Jahre genehmige, müsste durchgerechnet werden, ob noch eine ausreichende Investitionssicherheit bestehe. Außerdem müssten Gaslieferung und Stromableitung gesichert werden. teilte ein Sprecher der EnBW Kraftwerke AG der OZ am 5. März 2003 mit.

 

Nach Vattenfall, HEW und Fortum erwägt nun auch der vierte Großkonzern den Ausstieg aus diesem offensichtlich doch sehr unsicheren Projekt.

Nur die 8 – Mann Firma Conord Power Lubmin steht zu ihrem Plan. "Entscheidung zum Jahreswechsel. Optimismus für Bau von Gaskraftwerken bei Lubmin." (OZ, 31. Juli 2002 ) Dr. Joachim Manns von Concord Power bleibt optimistisch. "Allerdings sind noch einige Hausaufgaben zu erledigen. Das aus KKW-Zeiten stammende und im Besitz der VEAG befindliche Leitungsnetz zur Ableitung des Stroms ist noch nicht vollständig saniert. Der Investitionsbedarf liegt bei rund 42 Millionen Euro." Für Concord Power kein Problem ? – für EnBW anscheinend doch.

Die Frist für die fünfjährige Befreiung von der Gassteuer läuft im März 2006 ab. Bis dahin soll bzw. muss das Kraftwerk ans Netz gehen.

Drei Jahre Verzögerung: ein Gewinn für die Umwelt, ein Problem für die vielen Arbeitsplätze, die durch die Gaskraftwerke bzw. in ihrem Gefolge entstehen sollten.

200 sollten es anfangs sein (OZ, 2.3.2000). Am 7. April 2000 argumentierte Herr Rittscher lt. OZ beim Besuch des Arbeitsministers Holter schon mit 800 – 1200.

Am 13. Februar 2003 sind es dann bereits 1500 und das alles, ohne dass ein einziger Investor in Sicht ist.

Worauf basieren solche Prognosen eigentlich ?

Fazit: Drei Jahre große Ankündigungen und keine Ergebnisse.

Wie werden wohl die nächsten Schlagzeilen aussehen?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erster Abschnitt der Strandaufspülung fertig gestellt

 

Arbeit der BI hat sich gelohnt – Ein Bericht

Im März wurde die Aufspülung des als Touristenstrand bezeichneten ersten Strandabschnittes vom ehemaligen Auslaufkanal bis zur Wolfsschlucht fertig gestellt. Während für diesen Teil die Gemeinde verantwortlich ist, fällt der zweite Abschnitt von der "Wolfsschlucht" bis zur Heimvolkshochschule in den Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Ueckermünde.

Obwohl die Strandaufspülung nicht zu den Zielen der Bürgerinitiative "Zukunft Lubminer Heide" gehört und auch in Zukunft keine vorrangiges Thema für uns sein wird, haben wir uns wegen der Befürchtungen vieler Bürger mit diesem Problem befasst.

Der Hafenbau war aufgrund offensichtlich höherer Interessen nicht zu stoppen. Es hätte daher auch keinen Sinn gemacht, den dabei anfallenden Sand nicht für die dringend erforderliche Strandaufspülung zu nutzen, wenn damit keine gesundheitlichen Risiken für Lubminer Bürger und Badegäste verbunden sind.

Um diese Risiken auszuschließen, haben wir mehrere Forderungen an die zuständigen Umweltbehörden gestellt und durchgesetzt. Sie betrafen vor allem zusätzliche radiologische Untersuchungen unter Mitwirkung der BI und eine Beschränkung der Entnahmebereiche auf unbelastete, nach Körnung und Farbe geeignete Sande.

Diese Forderungen wurden bisher eingehalten. Der aufgespülte Sand kommt aus tieferen Bereichen des oberen Auslaufkanals und aus einer Fläche östlich davon. Das Material aus dem unteren Auslaufkanal wird in der Ostsee verklappt und nicht für die Aufspülung verwendet.

Vor der Entnahme wurden zehn zusätzliche Kontrollbohrungen geteuft. Während des gesamten Aufspülprozesses wurden täglich Sandproben entnommen und im radiologischen Labor des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Stralsund analysiert.

Zum Vergleich erfolgte vor der Aufspülung am gesamten Strand eine sog. Nullpegelmessung zur Ermittlung der Vorbelastung. Die BI war ständig an der Probenahme beteiligt.

Gemessen wurden die künstlichen KKW-spezifischen Nuklide Cobald 60, Cäsium 134 und Cäsium 137 sowie zum Vergleich das natürliche Radionuklid Kalium 40.

Bei den Nullpegelmessungen wurde an künstlichen Nukliden nur Cäsium-137 nachgewiesen.

Dieses Radionuklid stammt überwiegend von den Freisetzungen aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl. Die mittlere Aktivität von etwa 3 Becquerel/kg Trockenmasse dieses Nuklids liegt weit unter der Freigabegrenze für eine uneingeschränkte Nutzung von 100 Becquerel.

In den Proben aus den aufgespülten Sanden liegen alle künstlichen Radionuklide unterhalb der Nachweisgrenzen und damit auch um mehr als einen Faktor 100 unter den Freigabewerten.

Somit ist eine Beeinflussung der bisher aufgespülten Strandbereiche durch den Reaktorunfall von Tschernobyl und durch den Betrieb des Kernkraftwerkes auszuschließen.

Das natürliche Radionuklid Kalium 40 liegt im unteren bis mittleren Bereich des für M-V üblichen und natürlichen Aktivitätsniveaus.

Aus Strahlenschutzgründen gibt es demzufolge keine Einwände gegen die Verwendung des Sandes für die Strandaufspülung.

Nicht eingehalten und von uns leider auch nicht zu beeinflussen, wird unsere Forderung, die Aufspülung bis zu Saisonbeginn abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BI und Gemeindevertretung

 

Stellvertretender Vorsitzender der BI in der Gemeindevertretung

Der stellvertretende Vorsitzende unserer BI, Robert Köhler, ist seit Januar 2003 Mitglied in der Gemeindevertretung Lubmin. Als Kandidat der Wählergemeinschaft "Bürger für Lubmin" wurde er 1999 gewählt und ist nun durch das Ausscheiden einer Gemeindevertreterin als Nachfolgekandidat nachgerückt. Damit hat die BI in der Gemeindevertretung eine Stimme. Nützen wird dies sicher nicht viel, braucht man doch Mehrheiten, um etwas zu beschließen. Doch auch dies zeigt, dass die BI nicht immer nur "alles besser weiß", sondern sich auch vor der Übernahme von Verantwortung im kommunalen Bereich nicht drückt.

 

Bürgerbegehren

 

Wie ist der Stand...

Nachdem im August 2002 ein Bürgerbegehren zu der Frage: "Sind sie dagegen, dass die Gemeinde Lubmin eine Infrastrukturmaßnahmen Kanal- / Hafenbau (EWN-Standort) durchführen soll?" durchgeführt wurde, ist es still geworden um dieses. Leider lehnte die Gemeindevertretung einen auf Basis des Bürgerbegehrens durchzuführenden Bürgerentscheid ab, so dass ein Bürgerentscheid bisher nicht durchgeführt werden konnte. Auf einen fristgerechten und begründeten Widerspruch gegen die Ablehnung erging ein ablehnender Widerspruchsbescheid gegen den die uns vertretenden Rechtsanwälte fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald einreichten. Eine Entscheidung liegt leider noch nicht vor. Aufgrund der Entwicklung der finanziellen Aspekte des Hafenbaus und des Vorangehens der dortigen Arbeiten werden die Anwälte nun doch weitergehend tätig werden, um kurzfristig eine Entscheidung herbeizuführen.

 

EINLADUNG ZUR

MITGLIEDERVERSAMMLUNG

 

Alle Mitglieder sind zur jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung

 

am 10.4.2003 um 19:30 Uhr

im Sport- und Freizeitpark SCHAWI

Freester Straße

Lubmin

 

herzlich eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen allgemeine Information der Mitglieder, die Berichte des Vorstandes, Neuwahl des Vorstandes, Diskussion.

 

Vorsitzender: Dr. Klaus Kühnemann – Stellvertretender Vorsitzender: RA Robert Köhler – Kassenwart: Bärbel Rahn

Postfach 12 11 – 17465 Greifswald

Tel.: 03 83 54 / 36 818 – Fax: 03 83 54 / 34 843

info@lubminer-heide.de – www.lubminer-heide.de

Volksbank Raiffeisenbank e.G. – Konto: 821 28 56 – BLZ: 150 616 38