Bürgerinitiative

Zukunft Lubminer Heide“ e.V.

www.lubminer-heide.de

14. INFOBRIEF


Juni 2003



Stecken alle unter

einer Decke?


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

erinnern Sie sich noch an den 27. April 2000, als sich in einem überfüllten Raum in Voddow erstmals die Gemüter über die Darlegungen des Herrn Dr. Melzer aus Hamburg zum Bebauungsplan für die Lubminer Heide erhitzten? Da war Lubmin endlich aufgewacht. Noch im gleichen Jahr sollte dieser Plan als Grundlage für die extensive Flächenerweiterung des Industriegeländes der EWN und für die Waldrodung verabschiedet werden. Über drei Jahre harten Ringens um den Erhalt des Waldes sind seitdem vergangen, noch steht der Wald. Unsere Bürgerinitiative hat nichts unversucht gelassen, maßgebende Politiker, Behörden und auch viele andere Bürger auf diesen beabsichtigten Waldfrevel aufmerksam zu machen. Mit zahlreichen Anregungen haben wir Lösungen aufgezeigt, die die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht verhindern, aber den Wald und die beliebte Küstenlandschaft erhalten. Es kam jedoch stets die gleiche Antwort von den maßgeblichen Verfahrens- und Entscheidungsträgern des Projektes, nämlich den Energiewerken Nord, dem Zweckverband „Lubminer Heide“, den drei Anliegergemeinden Lubmin, Kröslin und Rubenow: Die Schaffung neuer Arbeitsplätze erfordert große Flächen außerhalb der EWN.

Nun wird ab 16.06.2003 ein 3. Entwurf zum B-Plan Nr. 1 - Gewerbe- und Industriegebiet Lubminer Heide - vom Zweckverband ausgelegt. Wir sind gespannt, ob nun endlich der prüfbare Nachweis über den Flächenbedarf außerhalb der riesigen Brachflächen der EWN erbracht wird und die seit langem Schlange stehenden Investoren mit Namen und Produktionsprofil benannt werden können. Bisher jedenfalls konzentrierte sich die inhaltliche Auseinandersetzung des Zweckverbandes mit den Anregungen und Vorschlägen der Bürger lediglich darauf, diese als unzutreffend und unbedeutend abzutun. Auf die Sachlichkeit unserer Argumente wurde mit Phrasen geantwortet oder mit der Arbeitsplatz-Keule gedroht. Dabei haben wir stets betont, dass auch wir auf neue Arbeitsplätze hoffen, zumal selbst BI-Mitglieder von der Arbeitslosigkeit betroffen sind. Wir fordern nur, dass dazu die freien KKW-Flächen restlos genutzt werden und der Wald verschont bleibt.

Am 19.06.2003 wird der neue B-Plan-Entwurf in einer Mitgliederversammlung erörtert und diskutiert. Wenn Sie diesen INFOBRIEF lesen, wissen wir also Genaueres über die erfolgte Überarbeitung. Sollten sich unsere Befürchtungen bestätigen, dass 100 ha Wald weiterhin zur Disposition gestellt werden, müssen uns verantwortliche Politiker der Landesregierung die Frage beantworten: „Wieso ist die Rodung des Küstenwaldes zwingende Voraussetzung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze?“ Zum 03.07.2003 haben wir dazu bereits eine öffentliche Versammlung anberaumt. Wer sich allerdings von den geladenen Politikern dieser Frage stellen wird, wissen wir sicher erst kurz vorher. In der örtlichen Presse und im TV-Kanal werden wir dazu informieren.

Die Bürgerinitiative will die Küstenlandschaft der Lubminer Heide erhalten, damit sich Lubmin zu einem gern besuchten Seebad entwickeln kann. Da muss Industrieansiedlung auf den ehemaligen Flächen des KKW mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze kein Hindernis sein! Oder ist dieses Ziel schlecht und illusorisch!



Aus förderrechtlichen Gründen...“


Finanzierung des Hafenbaus noch immer undurchsichtig – Betrug!?

... Aus förderrechtlichen Gründen hat der Zweckverband „Energie- und Technologiestandort Freesendorf“ die Grundstücke des Oberen Auslaufkanals von den EWN käuflich erworben. ...“

Diese Aussage des Vorstands der EWN macht neugierig und wirft so manche Frage auf:

Natürlich haben Herr Gebhardt und Co. schon eifrig Antworten gegeben, nur klären diese den Nebel nicht auf, der über die Hafenbaustelle gelegt wurde.

Wieder einmal eine böse Finanzfalle für die Gemeinde Lubmin ahnend, haben Vertreter der BI am 14.08.2002 einen Bürgerentscheid gegen die Beteiligung Lubmins an dubiosen Hafengeschäften beantragt, der natürlich von den Initiatoren dieses Coups am 26.09.2002 abgewiesen wurde. Am 17.06.03 wird nun gerichtlich hierüber verhandelt.

Das Konstrukt des neuen Zweckverbandes und das Finanzierungsmodell des Hafens sind ausgesprochen undurchsichtig, und selbst die förderrechtlichen Gründe unterstützen den Verdacht der Verstrickung.

Der Anlass für den Bau dieses „fensterlosen Kartenhauses“ scheint zu sein, dass die EWN den seit mehr als fünf Jahren schon geplanten Hafen nicht mehr aus dem großen 6,2 Mrd. DM-Topf für den KKW-Rückbau finanzieren können, da der Bundesrechnungshof auf die Großzügigkeit aufmerksam gemacht wurde. Da half auch eine Etikettierung des Hafens als „Auslaufkanal“ oder gar „Abwasserkanal“ nicht viel. Es musste eine neue Finanzquelle gefunden werden.

Die nach neuen Arbeitsplätzen lechzende Landesregierung war sicher leicht zu überzeugen, dass in Lubmin nur Arbeitsplätze geschaffen werden können, wenn Lubmin mit einem Hafen direkt an die Weltmeere angebunden wird, da ja alle anderen Hafenstandorte in der Region mit neuen Industrieansiedlungen förmlich überlastet sind (?).

Nun sind aber für die Instandsetzung oder den Neubau eines Kühlwasserkanals immer auch der (oder die) Kraftwerksbetreiber verantwortlich, wie in der wasserwirtschaftlichen Erlaubnis für den Ablaufkanal des KKW vom 7.7.1972 auch eindeutig festgestellt, also nunmehr die EWN.

Dafür kann es aber keine staatlichen Mittel aus den Fördertöpfen geben, die stehen nur kommunalen Einrichtungen zur Verfügung. Also wurden die Bürgermeister der drei Gemeinden Lubmin, Kröslin und Rubenow überzeugt, aus „förderrechtlichen Gründen“ doch einen neuen Zweckverband zu gründen, um so den EWN mit fast 30 Mio. Euro zur Finanzierung ihres Hafens zu verhelfen.

Damit das Geld nun auch wasserdicht durch die Buchwerke der Beteiligten sickern konnte, war neben dem Verbandskonstrukt auch ein Finanzierungskonstrukt notwendig. Und das geht so:


Und Folgen werden nicht ausbleiben. Nicht etwa, dass so manches ZV-Mitglied nach der nächsten Kommunalwahl im Juli 2004 einen neuen Arbeitsplatz erhalten kann, das wünschen sich auch andere. Nein: finanzielle Folgen wie einst bei Teufelstein I, als die Gemeinde Lubmin auf einem großen Berg Schulden und Verbindlichkeiten sitzen blieb, von denen ihnen erst die EWN herunter geholfen haben sollen.

Die finanziellen Risiken eines Hafengeschäftes sind vielfältig und reichen von Baukostenüberziehungen, notwendigem Kapitaldienst für Zwischenfinanzierungen bis hin zu den nicht geringen Betriebskosten und eventuell ausbleibenden Einnahmen durch Liegegebühren. Damit Lubmin mit seinem schmalen Gemeindesäckel nicht mit in den Finanzstrudel hineingezogen wird, beantragten wir den Bürgerentscheid gegen dieses riskante Geschäft. Den Nutzen aus all den förderrechtlichen Manipulationen haben letztendlich nur die EWN, ein privatwirtschaftliches Unternehmen, die sicher darauf spekulieren, dass der Hafen nach der Fördermittelbindefrist auch für ein symbolisches Entgelt privatisiert wird.

Und deshalb haben wir Strafanzeige wegen Subventionsbetruges gegen die drei Bürgermeister, den EWN-Vorstand und gegen Unbekannt gestellt. Aber wenn Zuwendungsgeber (Wirtschaftsministerium) und Zuwendungsempfänger (Zweckverband) unter einer Decke stecken, gibt es - außer dem Steuerzahler – keinen Getäuschten, also auch keinen Schuldigen. Es kommt eben nur immer auf die richtige Begründung an:

... aus förderrechtlichen Gründen... „


Die Gastrasse steht weiter auf tönernen Füßen


Immer neue unhaltbare Argumente – nichts als Betrug!?

Im INFOBRIEF 13 berichteten wir über den Erörterungstermin am 12.02.2003 zum Planfeststellungsverfahren für den Bau und den Betrieb der Erdgashochdruckleitung durch die Lubminer Heide. Es ging um die Abwägung zweier Trassenvarianten:

Über drei Monate hat das Bergamt Stralsund nun gebraucht, um die widersprüchlichen und vielfach kritisierten Argumente des Verfahrensträgers Concord-Power Lubmin und seiner Verbündeten Energiewerke Nord, Zweckverband Freesendorf und Gemeinde Lubmin in eine anscheinend schlüssige Fassung zu bringen.

Unsere Bürgerinitiative hatte zwei Stellungnahmen zu den Plandokumenten abgegeben und auch im Nachhinein das Ergebnis der Erörterung mit drei anwaltlich vorgetragenen Anträgen für das weitere Planfeststellungsverfahren kritisiert.

Neben der Wertung der Beeinträchtigung des Waldes bei beiden Varianten haben wir drei wesentliche Kritikpunkte:

  1. Die Flächenermittlungen für die Waldinanspruchnahme sind nicht richtig.

  2. Das Argument des Sicherheitsabstands vom Zentralen Abklingbecken (ZAB) kann durch mehrere Gegenargumente ad absurdum geführt werden.

  3. Die plötzlich angeführte Flächenplanierung des gesamten B-Plangebietes auf ein einheitliches und wesentlich tieferes Niveau ist in keiner Weise weder tiefbautechnisch und betriebstechnologisch noch ökolo-

gisch untersucht.

Mit den beiden letztgenannten Argumenten, die ohne prüfbare Unterlagen zum Ende der Erörterung plötzlich seitens der EWN vorgetragen wurden, will man die Entscheidungsträger schockieren und in eine Zwangslage bringen, um die allseitig günstigere Variante B zu kippen.

Was diese beiden „Totschlagargumente“ wirklich wert sind, versuchen wir nachfolgend zu erörtern.


Das ZAB ist das gefährlichste Lager in der BRD“


Aussagen, die Bürger und Behörden täuschen sollen – also Betrug!?

Das ZAB ist das gefährlichste Lager in der BRD“, so Herr Rittscher, Vorstand der EWN, am 21.02.2002 in einer öffentlichen Versammlung in Lubmin! Das ZAB, in dem die abgebrannten und ausgelagerten Brennstäbe des ehemaligen KKW abklingen und abkühlen, bevor sie in das Zentrale Zwischenlager Nord (ZLN) umgelagert werden können, ist wirklich ein Bauwerk mit brisantem Inhalt. Deshalb wurde von einem Herrn Prof. Dr. Ing. Dierks mit Datum vom 16.12.1995 ein Gutachten zur Druckwellenbeständigkeit des ZAB erstellt. Ergebnis: Bei einer angesetzten Druckwelle auf das ZAB von 26 hPa (hektoPascal) über 40 ms (Millisekunden) ist mit keiner ernsthaften Beschädigung des ZAB zu rechnen: Fensterscheiben können zu Bruch gehen, und an den Fassadenplatten kann es zu Rissen kommen, aber das Abklingbecken mit seinem radioaktiven Inhalt wird unversehrt bleiben. Eine klare und eindeutige Aussage!

Wird diese Druckwelle durch eine berstende Gashochdruckleitung verursacht, müsste diese Gasleitung dichter als 600 m zum ZAB liegen. Diese Aussage führte im Erörterungstermin zu der logischen Schlussfolgerung, dass die Gasleitung somit entlang des Plattenweges mit einer Entfernung von nicht einmal 800 m verlegt werden könnte, weil damit der Grenzwert für die Druckwellenbelastung nur zum Teil ausgeschöpft sei.

Wer das nun glaubte, hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht - sprich EWN -. Die

fordern nämlich schon immer 920 m.

Also wurde ein neuer Sachverständiger von der Abteilung Reaktorsicherheit des Umweltministeriums beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, mit dem diese 920 m als Schutzzone herauskommen. Das war mathematisch kein Problem und die Begründung für diesen Rechenschwindel ist ebenso einfallslos: Weil das Bauwerk seit 1995 durch Alterungserscheinungen recht baufällig geworden ist - schließlich handele es sich ja um einen DDR-Plattenbau - müsse nun wegen einer wesentlich geringeren Standsicherheit mit nur noch 15 hPa gerechnet werden, damit das Bauwerk keinen Schaden nehme. Nun stimmt das Ergebnis: 920 m muss nun der Abstand betragen, die Variante B muss – leider – abgelehnt werden, und die Gasleitung muss durch den Wald geführt werden!

Um einer anders lautenden Aussage eines neuen von uns geforderten Gutachtens bereits vorzubauen, wurde auch noch der 11. September zu Hilfe genommen; denn vor terroristischen Angriffen sei diese Gasleitung ja nicht zu schützen. Das sieht das Bundesumweltministerium aber wiederum anders. In einem Schreiben von diesem wird uns mitgeteilt, dass „für den Standort Lubmin keine erhöhte Gefahr durch Terrorismus besteht“. Also kann die Trasse doch wieder aus dem Wald raus und am Weg entlang geführt werden. Damit wäre auch dem Entwurf für die neue FFH-Richtlinie Rechnung getragen.













Das ZAB ist beräumt, wenn Gas benötigt wird


Früher: E = m∙c² - Heute: Beräumungszeit = E∙W∙N² – auch Betrug!?

Wenn das ZAB so baufällig ist, wie Herr Rittscher behauptet, sollte doch das Auslagerungsverfahren der Brennstäbe in das ZLN wenn nicht gar beschleunigt, so doch wenigstens planmäßig erfolgen. Ursprünglich wurde einmal das Jahr 2002 für die Beräumung genannt. Selbst wenn sich dieser aufwendige Vorgang bis ins Jahr 2004 hinziehen sollte, ist es noch nicht zu spät. Denn: Nach der Erteilung der gewünschten Steuerbefreiung für das/die Gaskraftwerk/e bleiben immerhin 38 Monate Zeit bis zur ersten Inbetriebnahme. Würde die lang erwartete Genehmigung im Juni 2003 - also heute - kommen, wäre nicht vor August 2006 mit dem ersten Strom ins Netz zu rechnen. Selbst bei der Annahme, dass für das Einfahren und den Probebetrieb drei Monate benötigt werden, ist das ZAB längst beräumt, wenn das erste Gas durch die Leitung strömen muss. Dann könnte die Gasleitung sogar direkt über das KKW-Gelände auf geradem Wege zu den Kraftwerken verlegt werden! Es sei denn, die Kraftwerksbauer benötigen für dieses 600 Mio. € teuere Vorhaben nur 18 Monate, einen Bruchteil der bisher verflossenen Zeit für die Vorbereitung und Planung.

Da diese Gedanken bereits vor über zwei Jahren von uns geäußert, aber von den Verfahrens- und Entscheidungsträgern nie ernsthaft verfolgt wurden, wird der eigentliche Zweck der Gastrassendiskussion deutlich: Die Gasleitung muss in einem weiten Bogen am Fuße eines 4 m hohen Erdwalles um das EWN führen, um Sichtschutz vor dem dann abgesperrten Gelände zu gewähren.

Und so gehört die Gasleitung zur großen Herde der Trojanischen Pferde der EWN!



Der Erdtransport geht weiter


Glauben Behörden an nötige Geländeabsenkung? - Schon wieder Betrug!?

Wie ein Magier zauberte Herr Hollmann beim Erörterungstermin das Argument der Nivellierung des B-Plangebietes aus dem Zylinder und schockte damit alle Anwesenden. Aber nur für den ersten Augenblick; denn es ist eindeutig fauler Zauber, der dort vorgeführt wurde: „Im Bereich des B-Planes bestehen gegenwärtig Niveauunterschiede von bis zu 13 m. Die zukünftige Planumshöhe wird wesentlich niedriger liegen.“ Eine allseitige Geländeabsenkung auf + 5,00 m NN - die Höhe der Kaikante - ist geplant, (Die Einmündung des Freesendorfer Weges in die L 262 liegt auf + 16 m NN.) Allein mit drei Argumenten kann der Widersinn erklärt werden:

  1. Am Freesendorfer Weg wäre so ein Geländesprung von 11 m nach unten erforderlich, so dass z.B. die neuerlichen Erdauffüllungen im KKW-Gelände wieder abgetragen werden müssten.

  2. Die Tieferlegung des gesamten Geländes auf +5 m NN hätte Eingriffe in den Grundwasserhaushalt und die gesamte Landschaft zur Folge, die bisher in keinem Umweltverträglichkeitsgutachten untersucht wurden.

  3. Es fallen Erdmassen von über 6 Mio. m³ an, die abtransportiert werden müssen. Das ist das 10-fache von dem, was die EWN am Strand von Lubmin günstig entsorgen konnten.

Es war also kein zappelndes Kaninchen, das Herr Hollmann daherzauberte, sondern wieder einmal - eine faule Ente.



Holzinvestoren sind geflohen


Beim Bürger falsche Hoffnung geweckt; gegenüber Behörden – Betrug!?

Wie ernst zu nehmen die Aussagen des Bürgermeisters Matthias Lietz wirklich sind, offenbart uns die Ostseezeitung. Da wird Herr Lietz am 06.04.2003 mit großen Lettern zitiert: Holzwerke sind nicht vom Tisch, obwohl Herr Dieter Rittscher bereits am 30.01.2003 die BI für das Scheitern der Sägewerksinvestition verantwortlich macht. Die amtliche Bestätigung für das Aus der Holzwerke war dann am 9.5.2003 als Veränderung im Handelsregister unter HRB 5090 vom 25.5.2003 zu lesen, wo die Verlegung des Firmensitzes der HWN (Holzwerke Nord GmbH) nach Wismar bekannt gegeben wurde. Es ist ja verständlich, dass man die Hoffnung auf den Holzinvestor nicht so einfach aufgeben kann. Schließlich hatte man selbst den Ministerpräsidenten Herrn Ringstorff glauben lassen, dass Lubmin der Holznabel Europas werden könne. Zumal auch die Firma Rettenmaier das Dörfchen Vierow in die Industrieachse Greifswald – Lubmin – Wolgast einbringen wollte.

Außerdem konnte man nur mit einem großen

Sägewerk den im Bau befindlichen Hafen, den hunderte Meter tiefen Einschnitt in den Wald und die prophezeiten mindestens 600 Arbeitsplätze begründen. Nun fällt es schwer, die Notwendigkeit einer Flächenausdehnung des B-Plangebietes in den Wald hinein glaubhaft zu machen.

Geschickterweise ließ sich deshalb der Zweckverband Freesendorf in den Zuwendungsbescheid für den Hafen ein Koppelgeschäft als Auflage hineinformulieren. „Mit dem Bau des Hafens müssen zusätzlich 100 ha Industriefläche geschaffen werden.“ Und das, obwohl es den EWN seit über zehn Jahren nicht gelungen ist, auch nur ein neues Industrieunternehmen anzusiedeln, abgesehen von den aus dem KKW ausgegliederten Unternehmensbereichen und den Mietern im Verwaltungsgebäude. Die neu geschaffenen Arbeitsplätze kann man wohl an zwei Händen abzählen. Und nun zusätzlich 100 ha für neue Investoren. Größenwahn! Leider für sehr viel Geld, dass an allen Ecken des Landes so dringend fehlt.



Lubminer Hafen für Atom-U-Boote?


Ein Hafen fürs Atomgeschäft, nur keiner spricht es aus – natürlich Betrug!?

Mitunter werden in den Medien Meldungen wiedergegeben, die nicht nur weitere Fragen beim Leser aufwerfen, sondern sogar zu heftigen Diskussionen, Spekulationen und zu Unruhe führen. Dass Herr Rittscher die Presse über Pläne zur Abrüstung der russischen Atom-U-Boote informierte ( OZ 06.02.2003) ist eine solche Meldung. „Aha“, dachte da mancher bei der Hafenbesichtigung, „und hier werden also die Atom-Wracks hergeschleppt und abgerüstet?“

Dass das so nicht passieren wird, ist jedem klar, der den Seeweg zwischen Lubmin und Murmansk auf dem Atlas verfolgt. Und dass der Atommüll aus den U-Booten in Lubmin zwischengelagert wird, ist auch unwahrscheinlich, da ja gerade die Russen mit der Abnahme von Atommüll aus Mitteleuropa viel Geld verdienen wollen. So gibt es in Krasnojarsk heute schon Lagerstätten für Atommüll, die als Endlager angeboten werden.

Aber im Atomgeschäft wird Lubmin auch zukünftig eine Rolle spielen (wollen). Das Zwischenlager wird nur zur Hälfte ausgelastet sein, wenn die hiesigen Blöcke 1 bis 5 und das KKW Rheinsberg entsorgt sind (OZ 30.01.2003). Betriebswirtschaftlich könnte das ZLN besser ausgelastet werden,......wenn die EWN ihr Recht darauf gegen die Regierung durchsetzen würden (RITTSCHER).

Im Hinblick auf eine spätere Privatisierung des ZLN rechtfertigt dann der betriebswirtschaftliche Gewinn sicher auch einen Krach mit den Regierungen in Schwerin und Berlin. Noch wird Gutwetter mit Schwerin für die Finanzierung des Hafens durch das Wirtschaftsministerium gebraucht.

Der Transport von Atommüll auf dem Seeweg aus Frankreich, England und den anderen Bundesländern kann von den Atomkraftgegnern schwer attackiert werden, und ein 4-m-Wall mit Zaun schützt vor den Gegnern vor Ort. Das spart Millionen Euro für den Polizeischutz der Bahntransporte und rechtfertigt so auch die vielen Millionen Euro für einen Hafen. Beides zahlt ohnehin der Steuerzahler.

Dass die ansonsten so informationsfreudigen und auf sauberes Image bedachten EWN auf diese seit langem geäußerten Befürchtungen noch nicht einmal mit einem glaubhaften Dementi reagiert haben, bestätigt uns die Richtigkeit: Nur mit einem Hafen für Hochseeschiffe hat der Atomstandort Lubmin eine Zukunft.

Zu unseren monatlichen öffentlichen Versammlungen im SCHAWI brauchte Herr Rittscher kaum 50 Meter zu gehen, um diesen bösen Spekulationen ein Ende zu setzen, wenn es denn welche wären.



EINLADUNG ZUR

BI-VERSAMMLUNG


Alle Mitglieder und Interessierten sind zu einer besonderen Versammlung


am 3.7.2003 um 19:30 Uhr

im Sport- und Freizeitpark SCHAWI

Freester Straße in Lubmin


herzlich eingeladen. Thema dieser Veranstaltung ist die Frage:


Wieso ist die Rodung des Küstenwaldes zwingende Voraussetzung für die Schaffung

neuer Arbeitsplätze?“



Hierzu haben wir uns erlaubt, zuständige und kompetente Gesprächspartner einzuladen.

Unter anderem erwarten wir:


Minister Helmut Holter (Landesministerium für Arbeit und Bau)

Minister Prof. Dr. Wolfgang Methling (Landesministerium für Umwelt und Naturschutz)

Dieter Rittscher (Geschäftsführung EWN)

Bürgermeister Matthias Lietz

Wolfgang Woy (Zweckverband Lubminer Heide)




Am Ende noch etwas zum Schmunzeln in plattdütsch...


Twei Touristen up die Seebrööch. „Nu ward die Strann´ von Lubmin öwer orrich imposant“.

Woso?“ – „Na, legg Di eis ahn Babüx in den Wind!“


Twei Anglers up die Mol vom niegen Haben. „Segg eis Fietje, is denn die niege Haben öwerhaupt rantabel?“ – „Na klor, Hannes, dörch dei Liegegebühr von die Schipp.“ – „Öwer ick seih dor seit Wäken nur een Schipp lingen, Fietje.“ – „Dat is jo die Trick. Die Pott liggt dor so lang in, bit die Fohrrönn wedder fribaggert is, - un dat bringt dei Liegegebühr!“


...und frei übersetzt ins Hochdeutsche...


Zwei Touristen auf der Seebrücke. „Nun wird der Strand von Lubmin aber richtig im-po-sant!“ – „Wieso?“ –„ Na leg Dich mal ohne Badehose in den Wind!“


Zwei Angler auf der Mole des neuen Hafens. „Sag mal Fietje, ist denn der Hafen überhaupt wirtschaftlich?“ - „Natürlich, Hannes, durch die Liegegebühr der Schiffe.“ - „Aber ich seh da seit Wochen nur ein Schiff drinliegen, Fietje?“ - „Das ist ja der Trick. Der Pott liegt da solange drin, bis die Fahrrinne wieder freigebaggert ist, und das bringt die Liegegebühr, Hannes.“































Vorsitzender: Dr. Klaus Kühnemann – Stellvertretender Vorsitzender: RA Robert Köhler – Kassenwart: Bärbel Rahn

Postfach 12 11 – 17465 Greifswald

Tel.: 03 83 54 / 36 818 – Fax: 03 83 54 / 34 843

info@lubminer-heide.de – www.lubminer-heide.de

Volksbank Raiffeisenbank e.G. – Konto: 821 28 56 – BLZ: 150 616 38


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