Bürgerinitiative
"Zukunft Lubminer Heide" e.V.
www.lubminer-heide.de
11. INFOBRIEF
Juni 2002
Wird der Lubminer Strand nun doch Erdstoffdeponie?
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Energiewerke Nord (EWN) wollen die allseitig akzeptierte Vereinbarung mit dem Staatlichen Amt für Umwelt und Natur nicht einhalten.
Um Vertrauen bei der geplanten Strandaufspülung zu schaffen, haben sowohl der Umweltminister Herr Prof. Methling als auch der Leiter des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur (StAUN) Herr Dr. Loeck größtmögliche Transparenz gefordert und der BI "Zukunft Lubminer Heide" die Mitwirkung angeboten. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten einschließlich der EWN ist inzwischen gut angelaufen. Zwischen dem StAUN und den EWN wurde ein "Programm zur Kontrolle der radiologischen Unbedenklichkeit des Sandes" vereinbart (s. u.). Als erste Schritte zu seiner Realisierung wurden inzwischen der radiologische Ist-Zustand des Strandes (Nullmessung) ermittelt und durch das StAUN und den TÜV-Nord der Bereich mit dem Material umgrenzt, welches die Forderungen des Punktes 1 des Kontrollprogramms für die Strandaufspülung erfüllt. Dieser Bereich liegt zwischen der früheren Energierückgewinnungsanlage (ERA) des Kernkraftwerkes (KKW) und dem geplanten neuen Kühlwassereinlaufbecken der Gaskraftwerke und damit überwiegend außerhalb des Auslaufkanals des KKW (s. Lageplan).
Material aus dem unteren Auslaufkanal soll wegen der Einleitung von radioaktivem Abwasser aus dem Graben 60 nicht verwendet werden. Ebenfalls ausgeschlossen wurden die oberen drei bis vier Meter ab Geländeoberfläche mit Verunreinigungen aus früheren Aufschüttungen, Torf und humosen Beimengungen. Die bisher noch fehlenden radiologischen Untersuchungen des ausgewählten Bereiches haben begonnen, die Ergebnisse sind in Kürze zu erwarten. Vorausgesetzt, dass keine Radioaktivität nachgewiesen wird, die über dem Ist-Zustand des Strandes liegt, stehen dann ca. 400.000 m³ Feinsand zur Verfügung. Diese Menge ist ausreichend für die Strandaufspülung von der Heimvolkshochschule bis zum Auslaufkanal.
Der bei den Bohrarbeiten angetroffene Sand ist sehr feinkörnig und von grauer bis gelber Farbe. Um die Eignung des Materials für den Küstenschutz und die Auffüllung des Badestrandes hinreichend beurteilen zu können, hat die BI dem StAUN vorgeschlagen, vor der eigentlichen Strandaufspülung etwa 20 bis 30 m³ Sand als zusätzlichen Eignungstest unter natürlichen Bedingungen auf den Strand aufzubringen (s. u.).
Die BI ist der Meinung, dass mit der Vereinbarung zwischen dem StAUN und der EWN eine gute Lösung gefunden wurde, die sowohl dem Küstenschutz im Ortsbereich als auch den Wünschen der Bürger Lubmins nach einer Strandaufspülung ohne Imageverlust wegen der Verwendung von Sand aus dem Bereich des ehemaligen KKW entspricht.
Keinerlei Verständnis haben wir deshalb für die Absicht der EWN, aus Kostengründen das gesamte noch auszubaggernde Material unsortiert einschließlich aller ungeeigneten Bestandteile und ohne vollständige radiologische Prüfung aufzuspülen und damit neben dem Wald auch noch den Strand langfristig zu schädigen.
Wir fordern von den EWN, die mit dem Staatlichen Umweltamt getroffenen Vereinbarungen einzuhalten und in den laufenden Bietergesprächen mit dem Auftragnehmer für die Erdarbeiten diejenige Technologie zu vereinbaren, die eine klare Trennung des
tauglichen Sandes von dem
ungeeigneten Material gewährleistet.
Es ist nicht zu akzeptieren, dass zur Kosteneinsparung bei den EWN eine nachhaltige negative Beeinflussung für den Lubminer Strand in Kauf genommen wird.
Von unseren Gemeindevertretern erwarten wir hierbei eine kritische und verantwortungsvolle Entscheidung und Kontrolle, die sich an den Interessen des Ortes und nicht der EWN orientiert. Immerhin haben sich viele Lubminer Bürger mit ihrer Unterschrift für eine saubere Strandaufspülung zum Wohle Lubmins eingesetzt!
Lageplan Auslaufkanal und Hafenbecken

Kontrollprogramm des StAUN für die Strandaufspülung
StAUN Ueckermünde
Abt. Wasser und Boden 8.04.2002
Kontrolle der radiologischen Unbedenklichkeit des im Zuge der Umgestaltung
des Auslaufkanals der EWN Lubmin anfallenden Baggergutes für Aufspülungen
im Küstenbereich
1. Grundsätzlich ist für Aufspülungen im Südküstenbereich des Greifswalder Boddens ausschließlich gewachsener Fein- bzw. vorzugsweise Mittelsand ohne organische Beimengungen bzw. anthropogene Einflüsse (z B. Auffüllungen) zu verwenden. Des weiteren muss auch eine augenscheinliche Eignung des Aufspülmaterials vorliegen (möglichst hellgraue, hellgraubraune Färbung)
2. In den zukünftigen Aufspülbereichen (Lubmin bis Mole EWN) ist der radiologische Ist-Zustand zu ermitteln. Das StAUN UEM hat hierzu das LUNG mit der Durchführung der entsprechenden Arbeiten beauftragt.
Die Bürgerinitiative ,,Zukunft Lubminer Heide e.V." (BI) ist in diese Ermittlung einzubeziehen und kann ggf. die Lage der Beprobungsstellen konkretisieren. Die grundsätzliche Festlegung des Beprobungsumfangs bzw. der Parameter obliegt dem LUNG als zu ständiger Landesbehörde.
3. In den Baggerbereichen sind radiologische Kontrollmessungen durchzuführen. Hierzu werden aus den Bodenpassagen (Anlage A), welche potentiell für Aufspülungen geeignet sind, Proben entsprechend dem beiliegenden Plan (Anlage B) genommen und gammaspektrometrisch untersucht.
Die BI wird nach konkreter Festlegung der geeigneten Bereiche sowie der vorgesehenen Beprobung mit in die Untersuchung einbezogen, wobei sich die Mitwirkung insbesondere auf die konkrete Lage der Beprobungsstellen sowie eventuell (bei entsprechender fachlicher Nachweisführung) auf den Beprobungsumfang (Parameter) beziehen kann.
Verantwortlich für die Analysen und die Bewertung der Ergebnisse ist das Land M-V (LUNG im Zuge der Amtshilfe für StAUN UEM). Die Probenahme erfolgt über seitens der EWN beauftragte Dritte (mit entsprechender Technik) sowie unter Einbeziehung der BI und der v.g. Behörden.
4. Während der Aufspülungen ist pro Tag mindestens eine Mischprobe aus verschiedenen Bereichen des an diesem Tag aufgespülten Gebietes zu nehmen und gammaspektrometrisch zu untersuchen.
Die Probenahme erfolgt durch das seitens des StAUN UEM mit der Bauüberwachung beauftragten Ingenieurbüro unter Einbeziehung der BI, verantwortlich für die Analysen und die Bewertung der Ergebnisse ist das LUNG im Zuge der Amtshilfe für das StAUN UEM.
5. Die Freigabegrenzwerte des Bescheides "Feststellung von Freigabegrenzwerten für Bodenflächen zur uneingeschränkten Nutzung" der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Umweltministeriums vom 23.08.1999 sind für die infolge des Kernkraftwerksbetriebes auftretenden Nuklide (Co 60, Cs 137) verbindlich. Grundsätzlich ist aber auch bzgl. der künstlichen Nuklide eine Verschlechterung gegenüber dem Ist-Zustand des Lubminer Strandes unzulässig.
6. Alle Probenahmen zu 2., 3. und 4. sind protokollarisch zu dokumentieren. Von sämtlichen unter 2., 3. und 4. vorgenommenen Proben sind Rückstellproben mind. 1 Jahr lang aufzubewahren. Die Rückstellproben aus 2. verbleiben beim LUNG, aus 3. beim TÜV Nord bzw. dem StAUN UEM sowie aus 4. beim beauftragten Ingenieurbüro.
Dr. Günter Loeck
Staatliches Amt für
Umwelt und Natur Ueckermünde
Vorschlag der BI für einen Eignungstest unter natürlichen Bedingungen
:7. Wenn der Einbau in absehbarer Zeit erfolgen würde, besteht bis zur vorgesehenen Aufspülung im Herbst sicher ausreichend Zeit für eine natürliche Bearbeitung des neuen Sandes. Die Bevölkerung kann sich auf diese Art rechtzeitig ein Bild von der zu erwartenden Aufspülung machen.
Mit diesem Vorschlag wollen wir eine Anregung geben, um eine möglichst breite Akzeptanz für die vorgesehene Strandsanierung zu erzielen. Die Bürger können sich hinsichtlich der Färbung und der Feinkörnigkeit über die Eignung des Materials ein eigenes Bild machen. Dieser Versuch wäre unseres Erachtens eine anschauliche Ergänzung zu der vorgesehenen öffentlichen Auslegung der Messergebnisse.
Korndurchmesser der geeigneten Sande im Vergleich zu amtlichen Vorgabewerten

Mittelwerte der Korndurchmesser von 23 Proben der geeigneten Aufspülsande (Proben 45 bis 83) im Vergleich zu den amtlich vorgegebenen Schwellenwerten des StAUN maximal und minimal (rechte Säulen)
(Quelle: EWN: Informationsmaterial zu Aufspülsanden, August 2001)
Aussage: Das Material ist sehr feinkörnig und liegt an der unteren Grenze der Eignung für den Küstenschutz!
Standpunkt der Bürgerinitiative
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Dieser INFOBRIEF ist eine Sonderausgabe, die sich ausschließlich mit dem Thema "Lubminer Strand" befasst. Der 12. INFOBRIEF wird wieder in gewohnter Weise erscheinen und umfassende Informationen enthalten.
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